Crit'Air – Die französische Umweltplakette
In Frankreich gibt es mittlerweile in vielen Städten Umweltzonen, die nur mit einer Umweltplakette, der »Crit’Air«-Vignette, befahren werden dürfen.
Diese Plakette gilt überall in Frankreich einheitlich – auch in den sporadischen Umweltzonen (nur bei Umweltalarm). Für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette vorgeschrieben.
Für wen?
Die Vignette erhalten auf Antrag neben PKWs, LKWs und Bussen auch Motorräder, Trikes und leichte Quads mit erstmaliger Zulassung ab dem 1.6.2000.
Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen in französischen Umweltzonen nicht fahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.
Woher und für wie viel?
Die Crit’Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums für 4,76 Euro inklusive Versandkosten zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich. Der Versand erfolgt per Post und dauert in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen.
Die Beantragung ist leicht, da die Nummern der Felder aus dem Fahrzeugschein angegeben sind. Den Kohlenstoffdioxid-Wert findet ihr im Feld V7 eurer Zulassungsbescheinigung.
Das System lässt die Eingabe von Euro 5 noch nicht zu. Tragt stattdessen dann einfach Euro 4 ein.
Beim Bestellvorgang müsst ihr eine Kopie des Fahrzeugscheines hochladen. Die Datei darf dabei nicht größer als 400 KB sein.
Die Bezahlung ist nur per Kreditkarte oder über Paypal möglich.
Sollte die Plakette bei Reiseantritt noch nicht eingetroffen sein, gilt als Nachweis ein Ausdruck der Bestellbestätigung, die man per E-Mail nach dem Kauf erhält. Dieses Papier muss dann mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Es gibt auch andere Anbieter, bei denen gegen Zahlung eines zusätzlichen, meist saftigen Aufschlags eine Bestellung im Internet möglich ist. Solche Abzocker sollte man aber am besten meiden.
Für wie lange und wohin damit?
Die Plakette ist fahrzeugbezogen und gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und angebracht werden.
Bei Motorrädern soll die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil angebracht werden. Am besten also spritzgeschützt hinter die Scheibe, sofern man eine hat. Aber wer will sich schon die Scheibe zukleistern? Daher landen die Plaketten meist vorne auf dem Gabelholm. Für Klebeunwillige sind im Zubehörhandel auch verschiedene Halterungen für Vignetten erhältlich.
Im Übrigen ist das Material der Plakette nicht besonders langlebig. Eine Ersatzplakette kann bei Beschädigung oder Verlust aber jederzeit nachgeordert werden.
Im folgenden Video wird die Anbringung erklärt – zwar auf französisch, den Film versteht aber jeder.
Für welche Zonen?
Umweltzonen gibt es mittlerweile schon in vielen französischen Städten, Regionen und Departements – und es werden immer mehr. Es wird zwischen permanenten und temporären Umweltzonen unterschieden.
Nur in den permanenten Umweltzonen ZFE und ZCR gibt es dauerhafte Beschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr.
In den temporären Umweltzonen ZPA und ZPAd dagegen gelten Plakettenpflicht und Beschränkungen nur, wenn bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte der Umweltalarm ausgerufen wurde.
Einschränkungen gelten übrigens auch für die in dem betroffenen Gebiet liegenden Abschnitte von Autobahnen oder dem überregionalen Verkehr dienende Nationalstraßen.
ZFE („zone à faibles émissions)
Die ZFE ist eine Niedrig-Emissionszone, deren Befahren auf jeden Fall eine Crit’Air-Vignette erfordert und in der schlechtere Crit’Air-Vignettenklassen sogar ausgeschlossen werden können. Ziel ist es, in diesen Zonen die Luftqualität zu verbessern. Die ZFE wird durch Verkehrszeichen mit einem Zonen-Einfahrtsverbot und erläuternden Zusatzzeichen gekennzeichnet.
ZCR („zone de circulation restraint“)
Bei der ZCR wird der Verkehr dauerhaft eingeschränkt. Ihr benötigt also immer eine französische Umweltplakette, wenn ihr hier fahren wollt.
ZPA („zone de protection de l’air“)
ZPA sind temporäre Umweltzonen. In diesen Gebieten besteht im Normalfall keine Umweltzone und somit auch keine Vignettenpflicht! Allerdings werden konstant Messungen der Luftverschmutzung vorgenommen. Sobald ein bestimmter Punkt überschritten wird, tritt die sporadische Umweltzone in Kraft. In den Folgetagen dürfen vorerst nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Crit’Air-Vignette fahren. Welche Vignetten-Farben dann ausreichend sind und welche ausgeschlossen werden, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
ZPAd („zones de protection de l’air départementales“)
Bei ZPAd handelt es sich um temporäre Umweltzonen, in denen keine dauerhaften Beschränkungen gelten. Stattdessen werden wie bei der ZPA bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte temporäre Fahrverbote verhängt. Dann dürfen Fahrzeuge ohne Crit’Air-Vignette nicht mehr fahren.
Wie erfahre ich von einem Umweltalarm?
Die Anordnungen können sehr kurzfristig ergehen, häufig erst am Vortag eines Umweltalarms. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Kenntlichmachung durch entsprechende Beschilderung als Umweltzone mittels Verkehrszeichen. Daher müssen Reisende hier auf die örtlichen Bekanntgaben durch elektronische Anzeigen (z.B. an Schilderbrücken) sowie auf Meldungen in den Medien (Radio, Tagespresse usw.) und im Internet achten.
Welche Strafen drohen?
Wer ohne Vignette mit dem Motorrad in betroffene Städte oder temporäre Umweltzonen einfährt, dem droht ein Bußgeld von 68 Euro. Wer dann 45 Tage verstreichen lässt ohne zu bezahlen, darf sogar 180 Euro überweisen.
Welche Plaketten gibt es?
Die Umweltplakette selbst ist in sechs Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Farben kenntlich gemacht sind. Welche Crit’Air-Vignette nötig ist, hängt vom Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.
Die Plaketten für Motorräder im Einzelnen:
Nr. 1, lila = Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017
Nr. 2, gelb = Euro 3, Zulassung 01.01.2007 – 31.12.2016
Nr. 3, orange = Euro 2, Zulassung 01.07.2004 – 31.12.2006
Nr. 4, dunkelrot = Zulassung 01.06.2000 – 30.06.2004
Grün = Elektromotorräder
Grau = nur für PKW und Wohnmobile
Für Motorräder, die vor dem 1.6.2000 zugelassen wurden, wird keine Plakette erteilt
Welche Städte und Gebiete sind betroffen?
Feste Umweltzonen (ZFE), in denen die Crit’Air das ganze Jahr über Pflicht ist, gibt es bisher in folgenden Städten und Metropolen
(Stand 02.2024).
- Paris (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
- Großraum Paris (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
- Metropole Grenoble (ab 1. Juli 2023 Fahrverbot für Crit’Air 5)
- Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit’Air 5)
- Eurometropole Straßburg (Fahrverbot für Crit’Air 5)
- Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit’Air 5)
- Toulouse (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
- Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit´Air 5)
- Nice Côte d’Azur (Fahrverbot für Crit´Air 5)
- Reims (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
- Metropole Aix-Marseille (Fahverbot für Crit’Air 5)
- Saint-Etienne (Plakettenpflicht gilt nur für Lkw und Nutzfahrzeuge)
- Toulon-Provence-Méditerranée (seit April 2023 Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden.
Wer genau wissen will, welche Gebiete und Straßen betroffen sind, findet hier eine detaillierte Aufstellung der lokal geltenden Regelungen:
https://www.green-zones.eu/de/umweltzonen/frankreich
Am Beispiel von Straßburg sieht man deutlich, welche Zonen plakettenpflichtig sind (blau) und welche Straßen ohne Plakette befahren werden dürfen.
(Quelle: Zentrum für europäischen Verbraucherschutz)
Nützliche Links
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