Crit'Air – Die französische Umweltplakette
Stand: 02.2025
In Frankreich gibt es seit 2017 in vielen Städten Umweltzonen, die nur mit einer Umweltplakette, der »Crit’Air«-Vignette, befahren werden dürfen.
Diese Plakette gilt überall in Frankreich einheitlich – auch in den sporadischen Umweltzonen (nur bei Umweltalarm). Für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette vorgeschrieben.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen, wie z.B. Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen, haben stellenweise zu einer Verbesserung der Luftqualität geführt. Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Grenzwerte (z.B. in Paris und Lyon) jedoch weiter verschärft, da sie noch nicht ausreichend sind. Darüber hinaus müssen künftig alle Ballungsräume mit mehr als 150.000 Einwohnern eine solche Umweltzone einrichten um die Fahrzeuge vom innerstädtischen Verkehr ausschließen, die die Umwelt am stärksten belasten.
Für wen?
Die Vignette erhalten auf Antrag neben PKWs, LKWs und Bussen auch Motorräder, Trikes und leichte Quads mit erstmaliger Zulassung ab dem 1.6.2000.
Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen in französischen Umweltzonen nicht fahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.
Woher und für wie viel?
Die Crit’Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums für 4,76 Euro inklusive Versandkosten zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich. Der Versand erfolgt per Post und dauert in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen.
Die Beantragung ist leicht, da die Nummern der Felder aus dem Fahrzeugschein angegeben sind. Den Kohlenstoffdioxid-Wert findet ihr im Feld V7 eurer Zulassungsbescheinigung.
Das System lässt die Eingabe von Euro 5 noch nicht zu. Tragt stattdessen dann einfach Euro 4 ein.
Beim Bestellvorgang müsst ihr eine Kopie des Fahrzeugscheines hochladen. Die Datei darf dabei nicht größer als 400 KB sein.
Die Bezahlung ist nur per Kreditkarte oder über Paypal möglich.
Sollte die Plakette bei Reiseantritt noch nicht eingetroffen sein, gilt als Nachweis ein Ausdruck der Bestellbestätigung, die man per E-Mail nach dem Kauf erhält. Dieses Papier muss dann mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Es gibt auch andere Anbieter, bei denen gegen Zahlung eines zusätzlichen, meist saftigen Aufschlags eine Bestellung im Internet möglich ist. Solche Abzocker sollte man aber am besten meiden.
Für wie lange und wohin damit?
Die Plakette ist fahrzeugbezogen und gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und angebracht werden.
Bei Motorrädern soll die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil angebracht werden. Am besten also spritzgeschützt hinter die Scheibe, sofern man eine hat. Aber wer will sich schon die Scheibe zukleistern? Daher landen die Plaketten meist vorne auf dem Gabelholm. Für Klebeunwillige sind im Zubehörhandel auch verschiedene Halterungen für Vignetten erhältlich.
Im Übrigen ist das Material der Plakette nicht besonders langlebig. Eine Ersatzplakette kann bei Beschädigung oder Verlust aber jederzeit nachgeordert werden.
Im folgenden Video wird die Anbringung erklärt – zwar auf französisch, den Film versteht aber jeder.
Für welche Zonen?
Umweltzonen gibt es mittlerweile schon in vielen französischen Städten, Regionen und Departements – und es werden immer mehr. Es wird zwischen permanenten und temporären Umweltzonen unterschieden.
Nur in den permanenten Umweltzonen ZFE und ZCR gibt es dauerhafte Beschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr.
In den temporären Umweltzonen ZPA und ZPAd dagegen gelten Plakettenpflicht und Beschränkungen nur, wenn bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte der Umweltalarm ausgerufen wurde.
Einschränkungen gelten übrigens auch für die in dem betroffenen Gebiet liegenden Abschnitte von Autobahnen oder dem überregionalen Verkehr dienende Nationalstraßen.
ZFE („zone à faibles émissions)
Die ZFE ist eine Niedrig-Emissionszone, deren Befahren auf jeden Fall eine Crit’Air-Vignette erfordert und in der schlechtere Crit’Air-Vignettenklassen sogar ausgeschlossen werden können. Ziel ist es, in diesen Zonen die Luftqualität zu verbessern. Die ZFE wird durch Verkehrszeichen mit einem Zonen-Einfahrtsverbot und erläuternden Zusatzzeichen gekennzeichnet.
ZCR („zone de circulation restraint“)
Bei der ZCR wird der Verkehr dauerhaft eingeschränkt. Ihr benötigt also immer eine französische Umweltplakette, wenn ihr hier fahren wollt.
ZPA („zone de protection de l’air“)
ZPA sind temporäre Umweltzonen. In diesen Gebieten besteht im Normalfall keine Umweltzone und somit auch keine Vignettenpflicht! Allerdings werden konstant Messungen der Luftverschmutzung vorgenommen. Sobald ein bestimmter Punkt überschritten wird, tritt die sporadische Umweltzone in Kraft. In den Folgetagen dürfen vorerst nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Crit’Air-Vignette fahren. Welche Vignetten-Farben dann ausreichend sind und welche ausgeschlossen werden, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
ZPAd („zones de protection de l’air départementales“)
Bei ZPAd handelt es sich um temporäre Umweltzonen, in denen keine dauerhaften Beschränkungen gelten. Stattdessen werden wie bei der ZPA bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte temporäre Fahrverbote verhängt. Dann dürfen Fahrzeuge ohne Crit’Air-Vignette nicht mehr fahren.

Wie erfahre ich von einem Umweltalarm?
Die Anordnungen können sehr kurzfristig ergehen, häufig erst am Vortag eines Umweltalarms. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Kenntlichmachung durch entsprechende Beschilderung als Umweltzone mittels Verkehrszeichen. Daher müssen Reisende hier auf die örtlichen Bekanntgaben durch elektronische Anzeigen (z.B. an Schilderbrücken) sowie auf Meldungen in den Medien (Radio, Tagespresse usw.) und im Internet achten, die in der Regel bis 19 Uhr am Tag vor dem Alarm bekanntgegeben werden. Auf dieser ⇒ Seite sind die aktiven Alarme einsehbar.
Welche Strafen drohen?
Wer ohne Vignette mit dem Motorrad in betroffene Städte oder temporäre Umweltzonen einfährt, dem droht ein Bußgeld von 68 Euro. Wer dann 45 Tage verstreichen lässt ohne zu bezahlen, darf sogar 180 Euro überweisen.
Wer kontrolliert die CritAir-Plakette?
Kontrollen können von der französischen Polizei und Ordnungskräften durchgeführt werden. Eine automatische Kontrolle über festinstallierte Kameras gibt es in Frankreich bisher nicht.
Welche Plaketten gibt es?
Die Umweltplakette selbst ist in sechs Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Farben kenntlich gemacht sind. Welche Crit’Air-Vignette nötig ist, hängt vom Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.

Die Plaketten für Motorräder im Einzelnen:
Nr. 1, lila = Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017
Nr. 2, gelb = Euro 3, Zulassung 01.01.2007 – 31.12.2016
Nr. 3, orange = Euro 2, Zulassung 01.07.2004 – 31.12.2006
Nr. 4, dunkelrot = Zulassung 01.06.2000 – 30.06.2004
Grün = Elektromotorräder
Grau = nur für PKW und Wohnmobile
Für Motorräder, die vor dem 1.6.2000 zugelassen wurden, wird keine Plakette erteilt.
Tipp: Das deutsche H-Kennzeichen wird in Frankreich anerkannt. Für historische Fahrzeuge gelten die genannten Vorgeben zur Umweltplakette nicht.
Welche Städte und Gebiete sind betroffen?
Feste Umweltzonen (ZFE), in denen die Crit’Air das ganze Jahr über Pflicht ist, gibt es bisher in folgenden Städten und Metropolen
(Stand 02.2025).
- Metropole Aix-Marseille (Fahrverbot für Crit’Air 4 und 5)
- Angers (in manchen Gemeindegebieten nur mit Plakette, Farbe egal)
- Annecy (nur mit Plakette, Farbe egal)
- Annemasse (nur mit Plakette, Farbe egal)
- Bordeaux (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Brest (geplant ab 1.4.2025 für Fahrzeuge ohne Plakette)
- Caen (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Metropole Clermont Auvergne (Fahrverbot für Lkw und Nutzfahrzeuge)
- Metropole Grenoble (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5 für das gesamte Stadtgebiet und die Gemeinden Echirolles, Eybens, Fontaine, Gières, Grenoble,La Tronche, Le Pont-de-Claix, Meylan, Saint-Egrève,Saint-Martin-le-Vinoux, Saint-Martin-d’Hères, Seyssinet-Pariset und Seyssins.
Ausgenommen sind Straßen, die den Zugang zum Vercors, zur Chartreuse und zur Belledonne ermöglichen, sowie Straßen des nationalen Netzes, z.B.: A48, RN 481, A480, A41, RN 87, RN 85 und A51 - Le Havre (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Metropole Européenne de Lille (Verbot für nicht-klassifizierte Fahrzeuge, motorisierte Zwei- und Dreiräder sind vom Verbot nicht betroffen. Die Plakette muss angebracht werden.)
- Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Metz (geplant ab Sommer 2025)
- Mulhouse (geplant ab 1.5.2025 für LKWs und Nutzfahrzeige ohne Plakette)
- Nantes (im Zentrum nur mit Plakette, Farbe egal)
- Nîmes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Nizza, Côte d’Azur (Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen, Busse und Reisebusse mit Crit’Air 4 und 5 sowie für Pkw mit für Crit’Air 5)
- Pau (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr nur mit Plakette, Farbe egal)
- Paris und Großraum Paris (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Pays-Basque (u.a. Hendaye, Biarritz, Bayonne) (ab 1.4.2025 Fahrverbot für Crit’Air 5 und ohne Plakette)
- Reims (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Rennes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Saint-Etienne (Fahrverbot für LKWs mit Crit’Air 4 + 5)
- Metropole Savoie (ab 1.4.2025 nur mit Plakette)
- Eurometropole Straßburg (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5, ab 1.1.2027 auch für Crit’Air 3)
- Toulouse (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Tours (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es zudem offiziell in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen. Dort dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air -Umweltplakette fahren. An der konsequenten Umsetzung dieser Regelung hapert es aber noch.
Wer genau wissen will, welche Gebiete und Straßen betroffen sind, findet hier eine detaillierte Aufstellung der lokal geltenden Regelungen:
https://www.green-zones.eu/de/umweltzonen/frankreich
Am Beispiel von Straßburg sieht man deutlich, welche Zonen plakettenpflichtig sind (blau) und welche Straßen ohne Plakette befahren werden dürfen.
(Quelle: Zentrum für europäischen Verbraucherschutz)

Ergänzende Links
Crit'Air Frankreich Plakette Sperre Streckensperrung Umweltzone Vignette
Hallo!
Danke für die ausführlichen Infos!!
Eine Info erscheint mir allerdings fragwürdig, die ich auch anderswo oft las:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen seien in Frankreich nicht betroffen.
Nirgends auf den von mir besuchten französischen Websites gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass das stimmt.
Gesucht hatte ich bisher auf staatlichen, aber auch auf aktuell interessanten Websites einzelner Städte/Metropolen, z.B. Lille, Nancy, Paris und Bordeaux.
Frage: Woher kommt diese Information?
Bisher fand ich nur, dass in F „überlegt“ wird, auch H-Kennzeichen zu akteptieren, als „véhicules de collection“.
Beschlossen bzw. öffentlich bekannt gegeben ist’s wohl nicht.
Aber nur darauf könnte man sich berufen.
VG,
Ota
Fakt ist: PKWs mit Erstzulassung vor dem 1.1.1997 bekommen keine Plakette. Über eine spezielle Plakette für Oldtimer wird derzeit nachgedacht, beschlossen ist aber noch nichts.
Bis zur Klärung empfiehlt (!) die französische Regierung den Städten, bei Oldtimern eine Ausnahme zu machen. Welches Fahrzeug als Oldtimer gilt und wie damit umgegangen wird, regelt jede Stadt selbst. Es gibt hierfür noch keine allgemein gültige gesetzliche Regelung. Also: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind in Frankreich nicht von der Crit Air betroffen, weil sie schlicht und einfach nicht Bestandteil der Regelung sind.